Förderrichtlinien

der Bürgerstiftung Büren

Ziele
Die Bürgerstiftung Büren ist eine gemeinnützige Einrichtung, deren Ziel es ist, das vorhandene vitale Gemeinwesen zu erhalten und die Lust am Engagement für die Stadt und für die Mitmenschen zu fördern und weiter zu entwickeln.

Woher kommen die Fördergelder?
Die finanziellen Mittel der Bürgerstiftung Büren sind die Zinserträge aus dem Stiftungskapital oder aber Spenden, die auch einem definierten Verwendungszweck zugeordnet werden können (Zweckspenden). Beides wird uns von engagierten Privatpersonen, Firmen und Unternehmen oder aber Vereinen zur Verfügung gestellt, die sich in besonderer Weise mit ihrer Stadt und den  Menschen, die hier leben, verpflichtet fühlen.

Diese besondere Verpflichtung sollte auch bei den zu fördernden Projekten und Vorhaben erkennbar sein.

Generell besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bürgerstiftung Büren.

Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheiden die Vorstandsgremien der Bürgerstiftung.

Was sind Fördervoraussetzungen?
Wichtigste Voraussetzung ist der Bezug zur Stadt Büren

satzungskonform
Ziele und Zwecke der Bürgerstiftung Büren müssen erfüllt werden

Ehrenamt
hoher Anteil an ehrenamtlichen Einsatz
bürgerschaftliche Eigeninitiative und Selbstverantwortung
vorhandenes Engagement zweckmäßig einbinden und vernetzen

integrativ und nachhaltig
Integration gesellschaftlicher Randgruppen
Generationenprojekte
nachhaltig und zukunftsweisend

Was wird gefördert?
Projekte und Vorhaben in den Bereichen

• Bildung und Erziehung,
• Völkerverständigung,
• Kunst und Kultur,
• Wissenschaft und Forschung,
• Jugend- und Altenhilfe,
• Umwelt- und Naturschutz,
• Heimatpflege

Was wird nicht gefördert?

• Projekte, Vorhaben und Einrichtungen, die nicht die in der Satzung der Bürgerstiftung definierten Ziele und Zwecke erfüllen
• kommerziell angelegte Vorhaben und Projekte
• politische Gruppierungen
• Projekte und Vorhaben, die zu den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Stadt Büren gehören
• Einzelpersonen

Förderanträge können jederzeit gestellt werden.
Diese werden den Vorständen in der nächstmöglichen Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Allerdings besteht für einen Antragsteller nur einmal pro Jahr die Möglichkeit, sich an die
Stiftung zu wenden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.buergerstiftung-bueren.de/antragsstellung. Sie können das Formular und die Informationen aber auch anfordern unter

Bürgerstiftung Büren
Charentoner Str. 22
33142 Büren

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